Transportdienst für mobilitätsbehinderte Menschen und deren Begleitpersonen innerhalb, von und nach dem Bezirk Affoltern und umliegenden Gemeinden auf unbeschränkte Distanz
Stiftung Tixi Säuliamt
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Art. 1 Name Unter dem Namen Stiftung Tixi Säuliamt besteht eine gemeinnützige Stiftung im Sinne von Art. 80 ff ZGB. Art. 2 Sitz Der Sitz der Stiftung befindet sich in Affoltern am Albis. Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde kann der Sitz der Stiftung an einen anderen Ort der Schweiz verlegt werden. Art. 3 Zweck Die Stiftung bezweckt den Betrieb eines Transportdienstes für mobilitätsbehinderte Menschen und deren Begleitpersonen innerhalb, von und nach dem Bezirk Affoltern und umliegenden Gemeinden auf unbeschränkte Distanz. Voraussetzung dazu ist, dass die erforderlichen Fahrerinnen und Fahrer verfügbar sind. Die Fahrpreise sind so anzusetzen, dass: - die Jahresrechnung der Stiftung ausgeglichen ist; - jährliche betriebsnotwendige Rückstellungen (z.B. für neu zu beschaffende Fahrzeuge,    Mobiliar usw.) sicher gestellt sind. Der Stiftungsrat erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen. Art. 4 Vermögen Die Stiftung verfügt über ein Anfangskapital von Fr. 1'000.00 in bar sowie eine Sacheinlage bestehend aus den vorhandenen rollstuhlgängigen Fahrzeugen samt Zubehör, die Übermittlungsgeräte sowie die vorhandenen Geldmittel des schon vor der Stiftungsgründung bestehenden Tixi-Betriebes.
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