Transportdienst für mobilitätsbehinderte Menschen und deren Begleitpersonen innerhalb, von und nach dem Bezirk Affoltern und umliegenden Gemeinden auf unbeschränkte Distanz
Stiftung Tixi Säuliamt
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Das Stiftungskapital wird weitergeäufnet durch Zuwendungen, Beiträge öffentlich- rechtlicher Korporationen, die Erträge aus dem Tixi-Betrieb sowie durch die Vermögenserträgnisse. Ein Rückfall des Stiftungsvermögens an die Stifterin ist ausgeschlossen. Der Stiftungsrat verwaltet das Stiftungsvermögen. Die Jahresrechnung wird auf den 31. Dezember abgeschlossen. Art. 5 Organisation Oberstes Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat. Er besteht aus mindestens einer und maximal aus fünf Personen. Der Stiftungsrat konstituiert sich selbst. Der Stiftungsrat kooptiert sich selbst, das heisst er beruft weitere Personen in den Stiftungsrat und wählt diese ab. Der Stiftungsrat regelt die Unterschriftsberechtigung. Der Stiftungsrat leitet die Stiftung und verwaltet das Stiftungsvermögen. Der Stiftungsrat fasst seine Beschlüsse mit dem einfachen Mehr der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Präsidenten doppelt. Beschlüsse können auch auf dem Zirkularweg gefasst werden, wenn alle Mitglieder des Stiftungsrates zustimmen. Über die Beschlüsse des Stiftungsrates ist ein Protokoll zu führen. Der Stiftungsrat kann einzelne Tixi-Fahrerinnen und Tixi-Fahrer ausserhalb des Stiftungsrates mit besonderen Aufgaben betreuen.
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