Transportdienst für mobilitätsbehinderte Menschen und deren Begleitpersonen innerhalb, von und nach dem Bezirk Affoltern und umliegenden Gemeinden auf unbeschränkte Distanz
Stiftung Tixi Säuliamt
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Die aktiven Tixi-Fahrerinnen und Tixi-Fahrer werden regelmässig, mindestens einmal jährlich, über die finanzielle Lage der Stiftung und über den Tixi-Betrieb informiert. Der Stiftungsrat bestimmt eine, bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde registrierte, Revisionsdienstleiter/in mit der Prüfung (gem. Art. 727a Abs.1 ZGB) der Stiftungsrechnung. Für Tixi-Fahrten werden keine Löhne bezahlt. Der Aufwand der Verwaltung des Tixi- Betriebes geht zu Lasten der Stiftung. Art. 6 Änderungen der Stiftungsurkunde Der Stiftungsrat kann der Aufsichtsbehörde den Antrag auf Änderung der Stiftungsurkunde stellen. Art. 7 Auflösung der Stiftung Kann der Stiftungszweck nicht mehr erreicht werden und lässt sich auch kein vergleichbarer Zweck finden oder können Organe der Stiftung nicht mehr ordnungsgemäss bestellt werden, so ist die Stiftung aufzulösen. Ein allfällig noch vorhandenes Vermögen, insbesondere der Fahrzeugpark, ist einer gemeinnützigen Organisation mit einer ähnlichen Zielsetzung zuzuwenden. Ein Rückfall an die Stifterin ist ausgeschlossen. Art. 8 Inkrafttreten Diese Urkunde tritt nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde in Kraft.
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